Wie kann eine Parkinson-Erkrankung diagnostiziert werden?
Besteht der Verdacht auf ein Parkinson-Syndrom, so sollten Betroffene einen Arzt aufsuchen. Nach einem Anamnesegespräch wird der Arzt anhand einer körperlichen Untersuchung nach den typischen Anzeichen eines Parkinson-Syndroms suchen. So schwingen im Anfangsstadium beim Gehen z. B. ein oder auch beide Arme nicht mehr mit. Des Weiteren weisen ein schlurfender Gang, allgemeine Bewegungsarmut, ein eingeschränktes Sprachvermögen, Zittern und eine Haltungsinstabilität auf eine Parkinson-Erkrankung hin.
Das wichtigste Indiz ist dabei die verlangsamte Bewegung, die zur völligen Bewegungslosigkeit führen kann. Kommt zu diesem Symptom noch ein weiteres der genannten hinzu, so spricht dies dafür, dass der Patient an Parkinson erkrankt ist. Um die Diagnose zu festigen, kann im Folgenden ein sog. L-Dopa-Test durchgeführt werden. Dabei wird dem Patienten eine gewisse Menge L-Dopa (Vorstufe des Dopamins, welche zur Behandlung der Erkrankung eingesetzt wird) verabreicht. Bessern sich die Krankheitszeichen danach um mindestens 30 %, ist die Diagnose Parkinson weiter gefestigt.
Fakultative Symptome und bildgebende Verfahren
Fakultative Symptome sind solche, die infolge der Krankheit auftreten können, aber nicht müssen. So kann es bei den Betroffenen z. B. zu Kreislaufstörungen, Blasen- und Darmstörungen, psychischen Veränderungen (aufgrund des Dopaminmangels) wie Depressionen und sogar Halluzinationen und einer vermehrten Talgproduktion kommen. Auch nach diesen Krankheitszeichen wird sich der Arzt i. d. R. erkundigen.
Weiterhin können verschiedene bildgebende Verfahren wie eine Computertomographie oder Magnetresonanztomographie Störungen im Zentralen Nervensystem sichtbar machen. Darüber hinaus gibt es speziellere Methoden (Positronen-Emissions-Tomographie, Einzelphotonen-Emissions-Tomographie), die sogar Veränderungen im Dopamin-Stoffwechsel aufzeigen können.
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